Was Sie tun müssen, bevor Sie kaufen können:
Wie bekommt man sein N.I.E.?
Bürger aus EU/EWR-Mitgliedsländern (und der Schweiz) können mit dem Formular EX-15 eine Número de Identidad Extranjero (NIE) beantragen.
Wie man den Antrag in Deutschland stellt:
Für die Beantragung muss zuerst das zuständige Spanische Konsulat kontaktiert werden. Hier ist eine Liste der Konsulate in Deutschland:
Nicht sicher zu welchem Bezirk Sie gehören? Schauen Sie hier nach!
- München (Link zur Webseite)
- Düsseldorf (Link zur Webseite)
- Frankfurt a. M. (Link zur Webseite)
- Stuttgart (Link zur Webseite)
- Hamburg (Link zur Webseite) Scrollen bis zum Link "Termin vereinbaren"
- Berlin (Link zur Webseite)
- Der Antrag muss persönlich gestellt werden und nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine sind individuell.
- Bei Beantragung mehrerer NIE-Nummern, muss dementsprechend auch für die Anzahl der Antragsteller jeweils ein Termin gebucht werden.
- Wenn Sie online keinen passenden Termin finden, ist leider auch per E-mail/telefonisch keine abweichende Terminvereinbarung möglich.
Online sind sämtliche möglichen Termine freigegeben und täglich werden weitere Termine freigegeben, maximal 1 Monat im Voraus.
- Aufgrund von Doppelbuchungen und Absagen werden immer wieder kurzfristig Termine im Buchungsfenster frei. Bei dringenden Angelegenheiten lohnt sich also auch der Blick zwischendurch.
Bitte vereinbaren Sie nur Termine, die Sie auf jeden Fall wahrnehmen können; sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein stornieren Sie bitte ihren überflüssigen Termin.
Termin beim zuständigen Konsulat vereinbaren
Antragsvoraussetzungen
- Erster Wohnsitz im Konsular Bezirk.
- Geben Sie an, dass Sie eine Immobilie erwerben möchten, sonst muss der Antrag direkt in Spanisch bei der nächstliegenden Polizeidientsstelle oder bei der entsprechenden Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) in Spanien gestellt werden.
Folgendes ist mitzubringen
- Deutscher Personalausweis oder
- Reisepass und eine gültige Meldebescheinigung. (Bei Vorlage eines deutschen Personalausweises mit Anschrift ist keine Meldebescheinigung nötig).
- Gut lesbare Fotokopien sowohl des Reisepasses oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite des Ausweises auf der gleichen Seite des Blattes), als auch der Meldebescheinigung.
- Maschinell ausgefülltes (Schreibmaschine oder PC), jedoch nicht unterschriebenes Antragsformular (zweifach). Handschriftlich ausgefüllte Anträge können nicht weitergeleitet werden.
- Alle Angaben müssen AUF SPANISCH sein. Selbst wenn Sie der spanischen Sprache mächtig sein sollten, bitten wir Sie, die Übersetzung des Formulars zu überprüfen.
- Gebühr i.H. von 9,84 € – Zahlung nur mit EC-Karte / V-Pay / Maestro.
Nicht EU-Bürger
- Reisepass und gültige Meldebescheinigung.
- Der Grund der Antragstellung muss mit spanischen Dokumenten nachzuweisen sein z.B. mit einem Schreiben des Notars oder des Anwalts, den Kaufvertrag einer Immobilie, usw.
Minderjährige
- Bei einem Minderjährigen muss die NIE-Nummer von dem Vater oder der Mutter beantragt werden.
- Personalausweise (sowohl vom Antragsteller als auch vom minderjährigem Kind) und eine internationale Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch.
Antrag durch Bevollmächtigten
- Bevollmächtigte Vertreter müssen eine notarielle Vollmacht vorlegen, sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
- Die Daten der ermächtigten Person müssen auch ins Formular EX-15 unter Punkt 2 eingetragen werden.
- Die Ermächtigung muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) sein.
- Aus den Text der Ermächtigung muss ausdrücklich auf die Beantragung der NIE hervor gehen.